Es gibt Arbeitgeber, die keine Zeiterfassung durchführen und es dem Arbeitnehmer überlassen, dass dieser eine eventuelle Überlastung meldet. Doch „sozialverträgliches Verhalten“, also zum Beispiel die Scham, vor anderen Kollegen eine Überforderung einzugestehen, führt sehr oft dazu, dass dies nicht erfolgt. Als Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben sich deshalb für Sie daraus verschiedene gesetzliche Pflichten!
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